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Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

⦁ Sie bekommen Hilfe bei den Dingen, die schwer fallen ⦁ Sie können so lange wie möglich selbstständig und Zuhause bleiben ⦁ Ihre Angehörigen werden entlastet 

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  • Ab Pflegegrad 1

  • Die Pflegekasse zahlt monatlich 131 € für Angebote zur Unterstützung im Alltag

  • Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Helfer oder Dienste in Anspruch genommen werden

  • Das Budget kann bis zum 30.06. des Folgejahres aufgebraucht werden

 

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  • Ab Pflegegrad 2 

  • Wenn die Pflegeperson kurzfristig verhindert ist (z. B. wegen eines Termins oder einer kleinen Pause), kann stundenweise Ersatzpflege in Anspruch genommen werden, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.

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  • Ab Pflegegrad 2 

  • Die Umwandlung von 40 % der Pflegesachleistungen kann als Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, sofern die Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft wurden

  • Das Pflegegeld wird entsprechend gekürzt

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