Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)
⦁ Sie bekommen Hilfe bei den Dingen, die schwer fallen ⦁ Sie können so lange wie möglich selbstständig und Zuhause bleiben ⦁ Ihre Angehörigen werden entlastet

-
Ab Pflegegrad 1
-
Die Pflegekasse zahlt monatlich 131 € für Angebote zur Unterstützung im Alltag
-
Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Helfer oder Dienste in Anspruch genommen werden
-
Das Budget kann bis zum 30.06. des Folgejahres aufgebraucht werden

-
Ab Pflegegrad 2
-
Wenn die Pflegeperson kurzfristig verhindert ist (z. B. wegen eines Termins oder einer kleinen Pause), kann stundenweise Ersatzpflege in Anspruch genommen werden, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.

-
Ab Pflegegrad 2
-
Die Umwandlung von 40 % der Pflegesachleistungen kann als Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, sofern die Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft wurden
-
Das Pflegegeld wird entsprechend gekürzt